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Straßenmusik - akustisches Musizieren
Aufgrund einer Ausnahmezulassung nach §8 der Lärm-Verordnung/ VO kann im Rahmen der Fête de la Musique berlinweit akustisch musiziert werden.
Diese Ausnahmezulassung gilt für das akustische Musizieren ohne ELA/Verstärker-Anlagen am 21. Juni im Rahmen der Fête de la Musique in der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr auf allen öffentlichen (also nicht privaten) Strassen, Plätzen, in Park- und Grünanlagen, außer in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Gedenkstätten und ähnlichen schutzwürdigen Einrichtungen sowie Schulen während des Unterrichts und von Kirchen während des Gottesdienstes.
Eingeladen sind Profis sowie Laien, die ohne elektronische Verstärkung ihre Musik präsentieren möchten.
Die GEMA-Lizensierung für diesen Tag übernimmt die Fête Company.
Die Musikfolgen bitte formlos oder mit einem GEMA-Vordruck per Fax an 030-4485149.
Ausnahmegenehmigung zum Mitnehmen
Ausnahmegenehmigung für Straßenmusik als PDF zum downloaden. Bitte die Genehmigung ausdrucken und beim akustischen Straßen-Musizieren als Legitimation gegenüber Polizei, Ordnungsamt etc. dabei haben.
Ausnahmegenehmigung 2005 (186 kB)
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